gültig für alle Reisen von BaikalExpress GmbH, 79235 Vogtsburg. Die nachfolgenden Bestimmungen werden Bestandteil des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, der Firma BaikalExpress GmbH, nachstehend “BaikalExpress” genannt, und Ihnen zustande kommt.

1. Anmeldung, Reisebestätigung
Durch Ihre Reiseanmeldung bieten Sie BaikalExpress den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die Annahme der Anmeldung durch BaikalExpress zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt ergeben. Reisebüros und sonstige Agenturen treten nur als Vermittler auf.

2. Zahlung des Reisepreises
Mit Vertragsabschluß ist nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651k III BGB eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 50 Euro pro angefangene 500 Euro. Die Restzahlung wird spätestens bis 21 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

3. Leistungsänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von BaikalExpress nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4. Preisänderungen
a) BaikalExpress ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für BaikalExpress und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von BaikalExpress nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); behördliche Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben, wie z.B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
b) Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in Absatz 1 genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. BaikalExpress ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln.
c) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat BaikalExpress dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes zu erklären.
d) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BaikalExpress in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
e) Die Rechte nach Ziff. 4. d) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung von BaikalExpress diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende pauschalierte Entschädigungen zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt, ganz gleich aus welchem Grund, wird eine Gebühr von 20 Euro für Bearbeitung erhoben. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BaikalExpress. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
Reiserücktritt
bis 60 Tage vor Reisebeginn 60 Euro
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%, mindestens 100 Euro
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%,
bis 4 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
Ab 3. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen zur Abreise, Versäumen der Abfahrtszeit oder Abbruch der Reise ohne Stornierung, erheben wir 80% des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass BaikalExpress kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist  als die von ihm geforderte Pauschale.

6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann BaikalExpress ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von BaikalExpress ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was BaikalExpress durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

7. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiserfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften BaikalExpress gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

8. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist BaikalExpress verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Störung durch den Reisenden
BaikalExpress kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört, so daß seine weitere Teilnahme für BaikalExpress und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. BaikalExpress steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

10. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann BaikalExpress erklären, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
b) BaikalExpress wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 10.a) unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
c) Der angezahlte Reisepreis wird von BaikalExpress sofort erstattet.

11. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann BaikalExpress für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der BaikalExpress ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

12. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Kurzfristige Verzögerungen beim Ablauf der Reise, die auf Besonderheiten des Landes zurückzuführen sind und auf die BaikalExpress keinen Einfluss hat, stellen keinen Mangel dar, der zur Minderung berechtigt, sie sind landesüblich.
b) Der Reisende kann unbeschadet der Kündigung oder Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den BaikalExpress nicht zu vertreten hat. Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei BaikalExpress direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber BaikalExpress unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus einem wichtigem und für BaikalExpress erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
d) Bei berechtigter Kündigung kann BaikalExpress für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
e) Mitwirkungspflicht des Reisenden: Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffern 11. und 14. sind zu beachten.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber BaikalExpress geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis BaikalExpress die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es BaikalExpress möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. BaikalExpress haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BaikalExpress mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß BaikalExpress die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch BaikalExpress bedingt sind. BaikalExpress steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann BaikalExpress den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

15. Haftungsbeschränkungen
a) Die Haftung von BaikalExpress für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn BaikalExpress für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich BaikalExpress gegenüber dem Reisenden auf diese Vorschriften berufen.
c) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

17. Gerichtsstand
Der Reisende kann BaikalExpress nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von BaikalExpress gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren allgemeinen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz von BaikalExpress maßgeblich.

18. Reiseveranstalter
BaikalExpress GmbH
Unterholz 3
D-79235 Vogtsburg
Tel 07662-949294
Fax 07662-949295
e-mail: info@baikal-express.de
http://www.baikal-express.de

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