gültig für alle Reisen von BaikalExpress GmbH, 79235
Vogtsburg. Die nachfolgenden Bestimmungen werden Bestandteil des
Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, der Firma
BaikalExpress GmbH, nachstehend “BaikalExpress” genannt, und Ihnen zustande
kommt.
1.
Anmeldung, Reisebestätigung
Durch Ihre Reiseanmeldung bieten Sie BaikalExpress den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich oder mündlich
geschehen. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die Annahme der
Anmeldung durch BaikalExpress zustande. Über die Annahme informieren wir Sie
durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung, die die wesentlichen
Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt
ergeben. Reisebüros und sonstige Agenturen treten nur als Vermittler auf.
2. Zahlung des Reisepreises
Mit Vertragsabschluß ist nach Aushändigung des Sicherungsscheines im
Sinne von §651k III BGB eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis
angerechnet wird. Sie beträgt 50 Euro pro angefangene 500 Euro. Die
Restzahlung wird spätestens bis 21 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung
der Reiseunterlagen fällig. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein
Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
3. Leistungsänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von BaikalExpress nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
4. Preisänderungen
a) BaikalExpress ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich
unvorhersehbar für BaikalExpress und nach Vertragsschluss die nachfolgend
bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu
entstehen, die von BaikalExpress nicht zu vertreten sind:
Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und
-preise (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); behördliche Gebühren oder
sonstige behördliche Abgaben, wie z.B. Hafen- und Flughafengebühren. Die
Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss
und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
b) Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der
in Absatz 1 genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten
der Reise entspricht. BaikalExpress ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer
auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln.
c) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer
wesentlichen Reiseleistung hat BaikalExpress dem Reisenden unverzüglich nach
Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes zu erklären.
d) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des
Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn BaikalExpress in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
e) Die Rechte nach Ziff. 4. d) hat der Reisende unverzüglich nach der
Erklärung von BaikalExpress diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet,
folgende pauschalierte Entschädigungen zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt,
ganz gleich aus welchem Grund, wird eine Gebühr von 20 Euro für Bearbeitung
erhoben. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei BaikalExpress. Es wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
Reiserücktritt
bis 60 Tage vor Reisebeginn 60 Euro
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%, mindestens 100 Euro
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%,
bis 4 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
Ab 3. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen zur Abreise, Versäumen der
Abfahrtszeit oder Abbruch der Reise ohne Stornierung, erheben wir 80% des
Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass BaikalExpress kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte
Pauschale.
6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen,
so kann BaikalExpress ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro verlangen, soweit
er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem
Reisepreis unter Abzug des Wertes der von BaikalExpress ersparten
Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was BaikalExpress durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
7. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen
lassen, sofern dieser den besonderen Reiserfordernissen genügt und seiner
Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften BaikalExpress gegenüber
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
8. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der
Verantwortung des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist BaikalExpress
verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen
zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen
sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9. Störung durch den Reisenden
BaikalExpress kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende
trotz Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört, so daß seine weitere
Teilnahme für BaikalExpress und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar
ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete
Hinweise hält. BaikalExpress steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu,
soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen
Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen
bleiben unberührt.
10. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann BaikalExpress erklären, daß
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt
wird.
b) BaikalExpress wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 10.a)
unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl spätestens bis
zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
c) Der angezahlte Reisepreis wird von BaikalExpress sofort erstattet.
11. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch
nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien,
hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen),
Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder
gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser
Vorschriften zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann BaikalExpress für erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu
bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der BaikalExpress ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung
verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall
hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst
sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der
Reisende zu tragen.
12. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw.
einer gleichwertigen Ersatzleistung. Kurzfristige Verzögerungen beim Ablauf
der Reise, die auf Besonderheiten des Landes zurückzuführen sind und auf die
BaikalExpress keinen Einfluss hat, stellen keinen Mangel dar, der zur
Minderung berechtigt, sie sind landesüblich.
b) Der Reisende kann unbeschadet der Kündigung oder Minderung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den BaikalExpress nicht zu vertreten hat. Der Reisende kann
eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die
Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar
ist, bei BaikalExpress direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche
Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber BaikalExpress unzumutbar machen.
Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine
Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der
Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist
nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung
ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangels aus einem wichtigem und für BaikalExpress erkennbaren
Grund nicht zumutbar ist.
d) Bei berechtigter Kündigung kann BaikalExpress für erbrachte oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung
verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen
sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
e) Mitwirkungspflicht des Reisenden: Der Reisende ist verpflichtet, die ihm
zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
Die Ziffern 11. und 14. sind zu beachten.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher
Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber BaikalExpress geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können
Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist
ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen,
nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren
in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche
innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis
BaikalExpress die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es BaikalExpress möglich ist, wird er den Kunden über wichtige
Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen
Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. BaikalExpress haftet auch
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BaikalExpress mit
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß BaikalExpress die Verzögerung
zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation durch BaikalExpress bedingt sind. BaikalExpress steht dafür
ein, den Reisenden über Bestimmungen von Paß-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für
nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht
eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des
Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an
der Reise verhindert ist, kann BaikalExpress den Reisenden mit den
entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten
und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
15. Haftungsbeschränkungen
a) Die Haftung von BaikalExpress für Schäden, die keine Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
wenn BaikalExpress für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann, so kann sich BaikalExpress gegenüber dem Reisenden auf diese
Vorschriften berufen.
c) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht
die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann BaikalExpress nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen
von BaikalExpress gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren allgemeinen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz
von BaikalExpress maßgeblich.
18. Reiseveranstalter
BaikalExpress GmbH
Unterholz 3
D-79235 Vogtsburg
Tel 07662-949294
Fax 07662-949295
e-mail: info@baikal-express.de
http://www.baikal-express.de